Vitalis Fahrschule

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Vitalis Fahrschule

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Dein Weg zurück zur Fahrerlaubnis

Falls dir die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Verkehrsbehörde entzogen wurde, ist ein Antrag auf Wiedererlangung erforderlich.

Die Kriterien für die Wiedererlangung des Führerscheins entsprechen denen der Erstausstellung.

Der Antrag für die Wiedererlangung kann bereits ein halbes Jahr vor Ende der Sperrzeit eingereicht werden. Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

– Ein aktueller Sehtest
– Gegebenenfalls ein ärztliches Attest
– Ein biometrisches Foto
– Das rechtskräftige Urteil oder der Strafbefehl
– Personalausweis oder Reisepass

Je nach Situation kann auch ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) erforderlich sein. Insbesondere bei Entzug aufgrund von Alkoholfahrten sollte man sich mit der zuständigen Behörde abstimmen. Eventuell ist die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme notwendig.


Häufig gestellte Fragen

Ein Antrag ist nur dann erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies nicht der Fall.

Der Antrag kann erst nach Ende der Sperrzeit oder sechs Monate davor gestellt werden. Unter Umständen sind ein erfolgreiches MPU-Gutachten und ein Abstinenznachweis erforderlich.

Falls in den ersten fünf Jahren nach dem Entzug keine Verkehrsverstöße begangen wurden, beginnt eine zehnjährige Verjährungsfrist für die MPU-Anordnung. Nach maximal 15 Jahren ist die Wiedererlangung des Führerscheins ohne MPU möglich.

Je nach Einzelfall und Dauer des Entzugs kann eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein. Dies wird von der zuständigen Behörde entschieden.

Nein, es gibt keine spezielle Altersbeschränkung. Allerdings können ab einem bestimmten Alter zusätzliche medizinische Untersuchungen erforderlich sein.

Die Kosten können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Notwendigkeit einer MPU oder einer erneuten Fahrprüfung.

Die Dauer kann je nach Komplexität des Falls variieren. In der Regel sollte man jedoch mehrere Wochen bis Monate einplanen.

Ausnahmen sind sehr selten und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Eine solche Ausnahme muss bei der zuständigen Behörde beantragt und begründet werden.


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